für das Sicherheitstraining bei der Verkehrswacht Mayen - Andernach e.V.

·  Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen
   Fahrerlaubnis sein und auf Verlangen den entsprechenden Führerschein
   vorweisen.
·  Am Sicherheitstraining kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede
   Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder
   Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.
·  Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß zugelassen und
   versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und
   vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
·  Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des Trainers zu befolgen.
   Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnung des Trainers
   kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf
   Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
·  Der Veranstalter oder der Trainer können das Training absagen, auf einen
   anderen Zeitpunkt verlegen oder abbrechen, wenn ein wichtiger Grund
   hierfür vorliegt. Bei einer Absage oder Verlegung auf einen anderen
   Zeitpunkt, kann der Teilnehmer eine von ihm bereits entrichtete
   Teilnahmegebühr zurückverlangen.
·  Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten
   verschuldete Fahrlässigkeit beschränkt sich - außer in Fällen von Vorsatz
   oder grober Fahrlässigkeit- auf 3.000.000,00 € für Personenschäden und
   auf 50.000,00 € für Vermögensschäden.
·  Für Teilnehmerfahrzeuge besteht auf Wunsch eine Vollkaskoversicherung
   mit 300,00 € Selbstbeteiligung Die jeweilige Selbstbeteiligung ist im
   Schadensfall vom Teilnehmer zu tragen. Eine weitergehende Haftung des
   Veranstalters ist damit ausgeschlossen.
·  Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder grober
   Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit
   diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.

·  Bei Absage 6-3 Wochen vor der Veranstaltung  10 % der Gebühr
·  Bei Absage 3-1 Woche vor der Veranstaltung  50 % der Gebühr,
·  Bei Absage 1 Woche vor der Veranstaltung   100 % der Gebühr.
·  Die Absage muss schriftlich erfolgen.

Stand: 01.01.2004
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