für das Sicherheitstraining bei der Verkehrswacht Mayen - Andernach e.V.
· Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen
Fahrerlaubnis sein und auf Verlangen den entsprechenden Führerschein
vorweisen.
· Am Sicherheitstraining kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede
Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder
Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.
· Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß zugelassen und
versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und
vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
· Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des Trainers zu befolgen.
Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnung des Trainers
kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf
Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
· Der Veranstalter oder der Trainer können das Training absagen, auf einen
anderen Zeitpunkt verlegen oder abbrechen, wenn ein wichtiger Grund
hierfür vorliegt. Bei einer Absage oder Verlegung auf einen anderen
Zeitpunkt, kann der Teilnehmer eine von ihm bereits entrichtete
Teilnahmegebühr zurückverlangen.
· Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten
verschuldete Fahrlässigkeit beschränkt sich - außer in Fällen von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit- auf 3.000.000,00 € für Personenschäden und
auf 50.000,00 € für Vermögensschäden.
· Für Teilnehmerfahrzeuge besteht auf Wunsch eine Vollkaskoversicherung
mit 300,00 € Selbstbeteiligung Die jeweilige Selbstbeteiligung ist im
Schadensfall vom Teilnehmer zu tragen. Eine weitergehende Haftung des
Veranstalters ist damit ausgeschlossen.
· Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit
diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
· Bei Absage 6-3 Wochen vor der Veranstaltung 10 % der Gebühr
· Bei Absage 3-1 Woche vor der Veranstaltung 50 % der Gebühr,
· Bei Absage 1 Woche vor der Veranstaltung 100 % der Gebühr.
· Die Absage muss schriftlich erfolgen.
Stand: 01.01.2004



