DVW1
teilbeding

für das Sicherheitstraining bei der Verkehrswacht Mayen – Andernach e.V.

 

  • Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein und auf Verlangen den entsprechenden Führerschein vorweisen.
  • Am Sicherheitstraining kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.
  • Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des Trainers zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnung des Trainers kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
  • Der Veranstalter oder der Trainer können das Training absagen, auf einen anderen Zeitpunkt verlegen oder abbrechen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Bei einer Absage oder Verlegung auf einen anderen Zeitpunkt, kann der Teilnehmer eine von ihm bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückverlangen.
  • Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldete Fahrlässigkeit beschränkt sich - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- auf 3.000.000,00 € für Personenschäden und auf 50.000,00 € für Vermögensschäden.
    • Für Teilnehmerfahrzeuge besteht auf Wunsch eine Vollkaskoversicherung mit 300,00 € Selbstbeteiligung Die jeweilige Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu tragen. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist damit ausgeschlossen.
  • Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
  • Bei Absage 6-3 Wochen vor der Veranstaltung  10 % der Gebühr
  • Bei Absage 3-1 Woche vor der Veranstaltung  50 % der Gebühr,
  • Bei Absage 1 Woche vor der Veranstaltung   100 % der Gebühr.
  • Die Absage muss schriftlich erfolgen.

Stand: 01.01.2004